- Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die rechtzeitig vor Beginn der Wahl ihre Kandidatur angemeldet haben
- Die Kandidat*innen werden in Einzelwahl geheim auf vorbereiteten Stimmzetteln gewählt
- Die Vorstellung der Kandidat*innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge
- Die Kandidat*innen haben jeweils maximal 5 Minuten Zeit zur Vorstellung
- Den Kandidat*innen können jeweils max. drei Fragen gestellt werden, für die Beantwortung stehen den Kandidat*innen jeweils 5 Minuten zu
- Bei der Frage, ob Kandidat*innen weiter antreten, gibt es nur die Möglichkeit einer Ja- oder Nein-Antwort
- Wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen sind nicht zulässig
- In einem Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen erhält
- Wenn nur ein*e Bewerber*in zur Wahl antritt, endet die Wahl nach dem ersten Wahlgang
- Wird bei mehr als einer/einem Bewerber*in die Position im ersten Wahlgang nicht besetzt, folgt ein zweiter Wahlgang, in diesem können alle kandidieren, die im ersten Wahlgang mehr als 25% der gültigen Stimmen erhalten haben
- Wird der Platz im zweiten Wahlgang wieder nicht besetzt, folgt ein dritter Wahlgang.
- Im dritten Wahlgang kandidieren die beiden, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten; bei Stimmengleichheit entsprechend viele Kandidat*innen
- Ist auch der dritte Wahlgang ohne Ergebnis, wird das Verfahren wieder mit einem ersten Wahlgang eröffnet
- Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der Wähler*innen erkennen lassen
- Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen bei der Berechnung des Quorums – als Enthaltungen – mitgezählt
- Gekennzeichnete oder nicht eindeutige Stimmzettel gelten als ungültige Stimme
- Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Ortsverbandes Werdohl
Beschlossen durch die Mitgliederversammlungen am 03. Dezember 2019.