Wahlordnung

  • Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die rechtzeitig vor Beginn der Wahl ihre Kandidatur angemeldet haben
  • Die Kandidat*innen werden in Einzelwahl geheim auf vorbereiteten Stimmzetteln gewählt
  • Die Vorstellung der Kandidat*innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge
  • Die Kandidat*innen haben jeweils maximal 5 Minuten Zeit zur Vorstellung
  • Den Kandidat*innen können jeweils max. drei Fragen gestellt werden, für die Beantwortung stehen den Kandidat*innen jeweils 5 Minuten zu
  • Bei der Frage, ob Kandidat*innen weiter antreten, gibt es nur die Möglichkeit einer Ja- oder Nein-Antwort
  • Wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen sind nicht zulässig
  • In einem Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen erhält
  • Wenn nur ein*e Bewerber*in zur Wahl antritt, endet die Wahl nach dem ersten Wahlgang
  • Wird bei mehr als einer/einem Bewerber*in die Position im ersten Wahlgang nicht besetzt, folgt ein zweiter Wahlgang, in diesem können alle kandidieren, die im ersten Wahlgang mehr als 25% der gültigen Stimmen erhalten haben
  • Wird der Platz im zweiten Wahlgang wieder nicht besetzt, folgt ein dritter Wahlgang.
  • Im dritten Wahlgang kandidieren die beiden, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten; bei Stimmengleichheit entsprechend viele Kandidat*innen
  • Ist auch der dritte Wahlgang ohne Ergebnis, wird das Verfahren wieder mit einem ersten Wahlgang eröffnet
  • Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der Wähler*innen erkennen lassen
  • Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen bei der Berechnung des Quorums – als Enthaltungen – mitgezählt
  • Gekennzeichnete oder nicht eindeutige Stimmzettel gelten als ungültige Stimme
  • Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Ortsverbandes Werdohl

 

Beschlossen durch die Mitgliederversammlungen am 03. Dezember 2019.

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